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#1 2009-03-19 20:34:17

Trebor
Gast

Helmut Brandt (CDU) Standardbrief

Sehr geehrter Herr Trebor,


auf verschiedenen Internetseiten wurde in den letzten Tagen behauptet, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes jeder Anbieter von Internetdiensten (z.B. Google, Amazon oder StudiVZ)  das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen könne.

Diese Meldung beruht auf einer nicht zutreffenden Interpretation des Gesetzesvorschlags:

Die Änderung des Telemediengesetzes ist Teil des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Sicherheit  in der Informationstechnik des Bundes, der vom Bundeskabinett am 14. Januar 2009 beschlossen wurde.

Durch die Neuregelung im Telemediengesetz wurde eine  aus der komplizierten Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz folgende Rechtsunklarheit beseitigt.

Diensteanbieter können in Zukunft Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles)  erheben und  verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich  ist.

Dies  war nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz bisher nur möglich , wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte.
Deshalb wird nun im Telemediengesetz eine dem entsprechende Regelung aufgenommen.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren.

Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht.


Auch werden im Telemediengesetz für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.



Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brandt, MdB

Brett Fußzeile

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