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Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zur geplanten Novellierung des sog. BSI-Gesetzes und darin enthaltenen Pläne zur Internetprotokollierung. Wir teilen Ihre Bedenken.
Der von ihnen angesprochene Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes; Bundestags-Drs.16/11967) wurde im Januar 2009 vom Kabinett beschlossen. Die parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben steht noch aus.
Mit Ihrer Kritik am Gesetzentwurf laufen Sie bei uns offene Türen ein. Prinzipiell halten wir es für richtig, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern – und hierzu dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Kompetenzen, Personal- und Finanzmittel zu gewähren. Absolut falsch aber ist es, Regelungen zu schaffen, die eine Totalüberwachung des Internetverhaltens der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dazu gehört zum einen die geplante vollständige Protokollierung jeglicher Kommunikation von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern mit den Bundesbehörden (§ 5 BSI-Gesetz). Zum anderen gehört hierzu die vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG), wonach „Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden“ dürfen (§ 15 Abs. 9 TMG neu). Letzteres würde in der Tat bedeuten, dass Internet-Diensteanbieter die Kommunikation ihrer Kundinnen und Kunden unter dem Deckmantel der Störungsbeseitigung vollständig überwachen können.
Das Vorhaben der Bundesregierung steht damit in eklatantem Widerspruch zum bestehenden Verbot der Protokollierung personenbezogener Daten über den Nutzungsvorgang hinaus (§ 13 Abs. 4 S. 2 TMG). Richtig ist, dass Anbietern effektive Möglichkeiten zur Beseitigung von Störungen an die Hand gegeben werden müssen. Dies ist aber schon durch das geltende TMG gedeckt. Daneben sind die Anbieter angehalten, Hard- und Software einzusetzen, die ohne die Nutzung personenbezogener Daten Angriffe abwehren kann. So fordern es zu Recht auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Zudem fehlen bei den geplanten Vorhaben elementare Mindestvoraussetzungen wie eine richterliche Anordnung (sog. Richtervorbehalt) oder die Beschränkung der Datenprotokollierung auf ausgewählte Fälle wie z.B. schwere Straftaten. Es steht außerdem zu befürchten, dass die angesammelten Daten auch für andere Interessen wie z.B. die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten herangezogen werden können.
Sie können sicher sein, dass sich unsere Fraktion im Beratungsverfahren äußerst kritisch zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung äußern wird. Die unverhältnismäßige Beschneidung von Bürgerrechten und die weitere Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses im Internet wird es mit Bündnis 90/Die Grünen nicht geben. Einer Pauschalvollmacht zur Internetüberwachung durch die Diensteanbieter werden wir nicht zustimmen.
Im Übrigen hat die bündnisgrüne Bundestagsfraktion auch geschlossen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt, die seit 1.1.2009 in Kraft ist. Unserer Ansicht nach ist die Vorratsdatenspeicherung ein klarer Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation. Wir bezweifeln die Rechtmäßigkeit des Gesetzes und nehmen das Bundesverfassungsgericht beim Wort, das betont, dass die Sammlung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Deshalb klagt die Bundestagsfraktion zusammen mit 30.000 Menschen in Karlsruhe gegen das Gesetz.
Dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 10. Februar 2009 die Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung abgewiesen hat, enttäuscht uns zutiefst. Allerdings hat der EuGH lediglich die Frage der Rechtsgrundlage behandelt. Er hat klargestellt, dass sein Urteil keinerlei Aussage darüber trifft, ob die Vorratsdatenspeicherung eine Verletzung von Grundrechten darstellt. Eine solche Bewertung steht noch aus. Bündnis 90/Die Grünen halten die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor für unnötig und bürgerrechtsfeindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler
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