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Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr Trebor,
für Ihr Schreiben zum geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik danke ich Ihnen. Gerne antworte ich auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion.
Die geplanten Aufgabenerweiterungen für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung sind unverhältnismäßig. Die Bundesregierung geht weit über das erforderliche Maß hinaus, um die IT-Anlagen der Bundesbehörden vor Angriffen zu schützen. Sicherheit in der Informationstechnik ist notwendig und richtig, einmal, um die bei den Behörden vorhandenen sensiblen Daten zu schützen, zum anderen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunikation mit Behörden zu stärken. Ein Gesetz aber, mit dem das BSI ermächtigt wird, jedwede Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen und Behörden aufzuzeichnen und auszuwerten, schafft gerade kein Vertrauen, sondern stellt alle diejenigen, die mit Behörden elektronisch Kontakt aufnehmen, unter Generalverdacht.
Umso schlimmer noch wird die generelle Überwachung aller Kommunikation mit Behörden dadurch, dass grundlegende rechtsstaatliche Sicherungen fehlen. So ist der Kernbereichsschutz vollkommen unzureichend ausgestattet, ein Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fehlt gänzlich. Der Datenschutz kommt nicht zum Tragen, da Daten nicht anonymisiert oder wenigstens pseudonymisiert erhoben, gespeichert und ausgewertet werden.
Die durch den Gesetzentwurf vorgesehene Datenweitergabe an die Sicherheitsbehörden ist ebenfalls unverhältnismäßig. Die im Gesetzentwurf genannte Voraussetzung für die Datenweitergabe an Polizei, Staatsanwaltschaften ebenso wie Nachrichtendienste soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung sein. Bei Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen wurden, ist überhaupt keine Schwelle vorgesehen. Mit gerichtlicher Zustimmung dürfen Daten auch zu „sonstigen Zwecken“ an Polizei oder Verfassungsschutzbehörden weitergegeben werden zur Abwehr terroristischer Gefahren oder anderen Staatsschutzdelikten. Dies öffnet einer Totalüberwachung tendenziell Tür und Tor und stellt die Vertraulichkeit der gesamten Behördenkommunikation in Frage.
Weiterhin soll das BSI zur „Unterstützung“ der Polizei, des Verfassungsschutzes und des BND tätig werden und hierfür Informationstechnik ausforschen. Auch hier wird in völlig unbestimmter Weise der Überwachung Tür und Tor geöffnet, insbesondere bei den Nachrichtendiensten.
Weil auch „Hinweise“ aufgenommen wurden, ist der Anwendungsbereich der Norm quasi uferlos, denn es kann damit auch jeder Rechner ins Visier geraten, der mit einem aktuellen Virus o.ä. infiziert ist.
Besonders kritisch zu betrachten ist darüber hinaus die in dem Gesetzentwurf weiterhin vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Die Provider sollen die Möglichkeit erhalten, künftig nicht nur Telekommunikationsverbindungsdaten zu speichern, sondern auch Nutzungsdaten. Mithin dürfte künftig das Surfverhalten jedes Einzelnen gespeichert und ausgewertet werden. Damit wird die Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches übertroffen, da nicht mehr nur das Ob der Telekommunikation erfasst wird, sondern auch das Wie und Wozu. Bislang durften Nutzungsdaten nur zu Abrechnungszwecken der jeweiligen Telemediendiensteanbieter gespeichert werden oder in dem Maße, wie dies zur Erbringung eines bestimmten Dienstes erforderlich war. Mit der Neuregelung rückt der „gläserne Bürger“ ein Stück weit näher.
Nicht nachvollziebar ist zudem, dass Erkenntnisse, die das BSI über Sicherheitslücken herausfindet, nicht öffentlich gemacht werden müssen. Dies erweckt den Anschein von Geheimniskrämerei und widerspricht eklatant dem Sinn und Zweck des BSI, die Sicherheit der Informationstechnik zu fördern, denn nur durch Öffentlichkeit können Sicherheitslücken entschärft werden, insbesondere wenn die Hersteller Kenntnis von Sicherheitslücken erlangen, die dann entsprechende Patches herausgeben.
Das BSI-Gesetz wird in der vorgelegten Fassung von der FDP-Bundestagsfraktion strikt abgelehnt. In den anstehenden Beratungen im Bundestag wird die FDP darauf drängen, dass substanzielle Änderungen erfolgen und die genannten Punkte gestrichen oder deutlich eingegrenzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB
Büro der FDP-Bundestagsabgeordneten
Gisela Piltz
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