Offene Briefe-Forum

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#1 2009-04-23 22:31:09

Trebor
Gast

Hans-Christian Ströbele B90/Die Grünen Sammelschreiben an Viele

Sehr geehrte Frau oder Herr Trebor.

Zunächst einmal bitte ich um Nachsicht, dass Sie erst heute eine Antwort auf Ihre Mail erhalten.

Die Sorgen über den immer schlimmer werdenden skrupellosen Umgang mit unseraller auch persönlichen Daten kann ich ja verstehen und nachvollziehen.

Auch sind Massenproteste per mail heutzutage wohl ein geeignetes Mittel, um zu demonstrieren, wie stark der Widerstand in der Bevölkerung gegen neue Gesetzesverschärfungen schon ist.

Aber ärgerlich ist es trotzdem, wenn die Protestzuschriften mit Unterstellungen und Vorwürfen gespickt sind, die beim Empfänger absolut daneben sind.
So geht es mir und vielen Grünen derzeit mit vielen Briefen betreffend das BSI-Gesetz.
Es ist nicht möglich auf Hunderte von mails zu dem einen Gesetz individuell zu antworten. Deshalb gibt es auch nur diese Antwort an alle, auch wenn dabei einige, die ganz freundliche Briefe geschrieben haben und auf die sich mein Ärger gar nicht bezieht, auch etwas abbekommen.
Diese bitte ich vorab um Nachsicht.

Hier nun die Antwort an alle:
Ich überwache niemand und will dies auch nicht tun. Weder am Telefon, noch in der Wohnung oder in seiner Mail-Kommunikation. Auch Briefe anderer lese ich nicht und auch nicht Festplatten anderer oder deren Surfingverkehr im Internet. 
Ich habe deshalb weder der Vorratsdatenspeicherung im Bundestag zugestimmt, noch beabsichtige dies beim BSI-Gesetz zu tun. Ganz im Gegenteil ich klage mit den Kollegen der grünen Fraktion dagegen.
Sie rennen deshalb mit Ihrem Protest bei mir und uns so offene Türen ein, dass alle Möbel wackeln.
Dabei hätte ein einfacher Blick in die Protokolle des Bundestages ergeben, dass die grüne Fraktion und auch ich selbst gegen die genannten Überwachungsgesetze gestimmt haben. Nur hat die große Koalition die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und kann damit sogar die Verfassung ändern. Und sie macht von dieser Mehrheit eifrig Gebrauch.
Die Vorratsdatenspeicherung etwa habe wir nicht nur im Bundestag ablehnt, sondern dagegen auch vor dem Reichstag und auf den Straßen Berlins mehrfach demonstriert. Wir haben uns viel Mühe gemacht mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht und ich habe auch noch mit 30 000 anderen Beschwerdeführern Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Also bitte etwas mehr Differenzierung beim Auswählen der Adressaten.

Auch bezüglich der geplanten Novellierung des sog. BSI-Gesetzes und die darin enthaltenen Pläne zur Internetprotokollierung, also zur zusätzlichen Vorratsdatenspeicherung, teile ich die Bedenken der Kritiker, darunter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.
Der Entwurf wurde im Januar 2009 vom Kabinett beschlossen. Die parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben steht also noch aus.

Aus der grünen Fraktion wird nach Durchsicht zum Gesetzentwurf Stellung bezogen:
Prinzipiell spricht einiges dafür, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern. Aber doch nicht so.  Es kann geprüft werden, ob dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Kompetenzen, Personal- und Finanzmittel geben werden sollen. Falsch aber ist es, Regelungen zu schaffen, die eine Totalüberwachung des Internetverhaltens der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dazu gehört zum einen die geplante vollständige Protokollierung jeglicher Kommunikation von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern mit den Bundesbehörden (§ 5 BSI-Gesetz). Zum anderen gehört hierzu die vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG), wonach "Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden" dürfen (§ 15 Abs. 9 TMG neu). Letzteres würde in der Tat bedeuten, dass Internet-Diensteanbieter die Kommunikation ihrer Kundinnen und Kunden unter dem Deckmantel der Störungsbeseitigung vollständig überwachen können.

Das Vorhaben der Bundesregierung steht damit in eklatantem Widerspruch zum bestehenden Verbot der Protokollierung personenbezogener Daten über den Nutzungsvorgang hinaus (§ 13 Abs. 4 S. 2 TMG). Richtig ist, dass Anbietern effektive Möglichkeiten zur Beseitigung von Störungen an die Hand gegeben werden müssen. Dies ist aber schon durch das geltende TMG gedeckt. Daneben sind die Anbieter angehalten, Hard- und Software einzusetzen, die ohne die Nutzung personenbezogener Daten Angriffe abwehren kann. So fordern es zu Recht auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Zudem fehlen bei den geplanten Vorhaben elementare Mindestvoraussetzungen wie eine richterliche Anordnung (sog. Richtervorbehalt) oder die Beschränkung der Datenprotokollierung auf ausgewählte Fälle wie z.B. schwere Straftaten. Es steht außerdem zu befürchten, dass die angesammelten Daten auch für andere Interessen wie z.B. die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten herangezogen werden können.

Sie können sicher sein, dass sich unsere Fraktion im Beratungsverfahren äußerst kritisch zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung äußern wird. Die unverhältnismäßige Beschneidung von Bürgerrechten und die weitere Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses im Internet wird es mit Bündnis 90/Die Grünen nicht geben. Einer Pauschalvollmacht zur Internetüberwachung durch die Diensteanbieter werden wir nicht zustimmen.


Mit freundlichem stachligen Gruß
Ströbele


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