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Peter Altmaier (CDU) ist der Meinung die VdS währe POSITIV für den DATENSCHUTZ und begründet das nicht mit Terroristen sondern mit "Hackern":
Sehr geehrter Herr Schönitzer,
vielen Dank für Ihre Mail, mit der Sie mir Ihre Sorgen hinsichtlich des am
14. Januar 2009 vom Bundeskabinett verabschiedeten und am 19. März 2009 in 1.
Lesung im Deutschen Bundestag behandelten Entwurfs eines Gesetzes zur
Stärkung der Sicher-heit in der Informationstechnik des Bundes mitteilen.
Auf verschiedenen Internetseiten wird hierzu behauptet, dass mit der Änderung
des Telemediengesetzes (TMG) jeder Anbieter von Internetdiensten wie z.B.
Google, Ama-zon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten solle, das
Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen.
Dies trifft nicht zu. Internet-Diensteanbietern soll lediglich gestattet
werden, Nutzungs-daten ihrer Dienste auch dann zu verarbeiten, wenn dies für
die Erkennung oder Besei-tigung von Störungen erforderlich ist. Eine fast
wortgleiche Regelung existiert schon seit Jahren im Telekommunikationsrecht.
Es dürfen dabei nur Daten gespeichert werden, die ein Anbieter tatsächlich
benötigt, um Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren. Die Zweckbindung und
der Bezug auf die Erforderlichkeit der Speicherung stellen sicher, dass eine
unbegrenzte Speicherung von Daten nicht legalisiert wird. Insbesondere die
Erstellung eines Surfprofils wäre durch die Regelung nicht mehr gedeckt.
Ziel des Gesetzentwurfs ist ja gerade, das Internet ein wenig sicherer zu
machen und so einen Beitrag zur Datensicherheit und zum Datenschutz zu
leisten. Wir beobachten mit zunehmender Sorge, dass ganz normale und beliebte
Internetangebote von Straftä-tern manipuliert werden. In der Folge können
Bürgerinnen und Bürger, die diese Seite ansehen, ihren Computer mit einem
Virus oder anderem Schadprogramm infizieren (so genannte
"Drive-By-Infections").
Für die Anbieter von Telemediendiensten im Internet bedeutet dies, dass sie
ihre Sys-teme gegen Manipulationen, Hacking oder Angriffe schützen müssen.
Dies soll ihnen durch die Klarstellung im Telemediengesetz erleichtert
werden.
Kern der Gesetzesnovelle ist im Übrigen, das Bundesamt für Sicherheit in der
Informa-tionstechnik (BSI) für die neuen IT-Bedrohungen zu rüsten, denen sich
auch die Bun-desbehörden ausgesetzt sehen. Das BSI existiert mittlerweile
seit 18 Jahren, und so alt ist auch das Gesetz, mit dem es errichtet wurde.
Zukünftig soll das BSI noch mehr als bisher als zentraler
IT-Sicherheitsdienstleister an den Firewalls der Bundesbehörden nach Viren
und anderen Schadprogrammen suchen. Es soll Sicherheitsstandards für die
Bundesverwaltung setzen und Informationen über Sicherheitslücken sammeln und
auswerten. Außerdem soll das BSI auch öffentlich vor besonders gravierenden
Sicher-heitslücken in verbreiteten Produkten warnen und Gegenmaßnahmen
empfehlen. Wei-tere Informationen erhalten Sie unter: www.bsi.bund.de.
Ich hoffe, Ihre Sorgen durch diese Ausführungen zerstreut zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
beim Bundesminister des Innern
Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
Telefon: +49 30 18 681 1060
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