Offene Briefe-Forum

Sie sind nicht angemeldet.

#1 2009-03-19 20:37:08

Trebor
Gast

Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) Standardbrief

Sehr geehrter Herr Trebor,

Auch wir Grünen haben viel Kritik am Gesetzentwurf. Prinzipiell halten wir
es für richtig, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern – und hierzu
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr
Kompetenzen, Personal- und Finanzmittel zu gewähren. Und auch die
Zuständigkeit für Warnungen vor Sicherheitslücken und für die Definition von
Schutzstandards ist im Grundsatz richtig.
Aber das Gesetz ist dafür an vielen Stellen viel zu weitgehend formuliert.
Schon im automatisierten Verfahren müsste eine Pseudonymisierung vorgenommen
werden, wie es das Bundesdatenschutzgesetz vorsieht. Der geplante §5 erlaubt
dem BSI im Zweifelsfall das Lesen von Emails – und die Hürden dafür sind zu
niedrig. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten ist zu lax geregelt,
besonders die Regelung, dass das Innenministerium über den Schutz des
Kernbereichs der privaten Lebensführung entscheiden soll ist fatal. Über die
Auswertung persönlicher Mails muss ein Richter entscheiden.
Auch die Änderung des Telemediengesetzes geht viel zu weit. Web-Anbieter
müssen sich gegen Angriffe verteidigen können – aber das können sie jetzt
schon. Und die vorgeschlagene Neuregelung würde der Erstellung von
Nutzerprofilen Tür und Tor öffnen. Sie steht auch im Widerspruch zum
bestehenden Verbot der Protokollierung personenbezogener Daten über den
Nutzungsvorgang hinaus.
Und grundsätzlich muss gelten: Bevor personenbezogene Daten ausgewertet
werden, müssen Web-Anbieter und Bundesbehörden zunächst ihre Technik so
verbessern, dass eine Abwehr von Angriffen auch ohne Eingriff in die
Kommunikationsfreiheit möglich ist. Davon ist im Gesetz nicht die Rede.
Schließlich sind auch die Regelungen zur Datenweitergabe viel zu weitgehend.
Natürlich müssen Polizei und auch Geheimdienste informiert werden, wenn es
eindeutige Spionageangriffe auf behördliche Rechner gibt. Aber der Entwurf
erlaubt die Datenweitergabe in viel mehr Fällen – und das lehnen wir ab.
Auch in diesem Gesetz wird wieder das Prinzip Generalverdacht umgesetzt.
Genau wie bei der Vorratsdatenspeicherung ignoriert die Bundesregierung
persönliche Rechte und ersetzt sie durch Datenspeicherung nach dem Motto
„jede Handlung könnte sich ja als Vorbereitungshandlung für eine Straftat
erweisen“. Wir lehnen dieses Prinzip ab und haben deshalb in Karlsruhe gegen
die Vorratsdatenspeicherung geklagt.
   
Wir werden im Bundestag gegen dieses Gesetz kämpfen und die Gefahren dieses
Vorgehens deutlich machen.


Mit freundlichen Grüßen

Brett Fußzeile

Powered by PunBB
© Copyright 2002–2005 Rickard Andersson