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Sehr geehrter Herr Trebor,
für Ihr Schreiben zum geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Stärkung
der Sicherheit in der Informationstechnik danke ich Ihnen im Namen der FDP-Fraktion.
Die geplanten Aufgabenerweiterungen für das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) durch den Gesetzentwurf der
Bundesregierung sind unverhältnismäßig. Die Bundesregierung geht weit
über das erforderliche Maß hinaus, um die IT-Anlagen der Bundesbehörden
vor Angriffen zu schützen. Sicherheit in der Informationstechnik ist
notwendig und richtig, einmal, um die bei den Behörden vorhandenen
sensiblen Daten zu schützen, zum anderen, um das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunikation mit Behörden zu stärken.
Ein Gesetz aber, mit dem das BSI ermächtigt wird, jedwede Kommunikation
zwischen Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen und Behörden
aufzuzeichnen und auszuwerten, schafft gerade kein Vertrauen, sondern
stellt alle diejenigen, die mit Behörden elektronisch Kontakt aufnehmen,
unter Generalverdacht.
Umso schlimmer noch wird die generelle Überwachung aller Kommunikation
mit Behörden dadurch, dass grundlegende rechtsstaatliche Sicherungen
fehlen. So ist der Kernbereichsschutz vollkommen unzureichend
ausgestattet, ein Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fehlt
gänzlich. Der Datenschutz kommt nicht zum Tragen, da Daten nicht
anonymisiert oder wenigstens pseudonymisiert erhoben, gespeichert und
ausgewertet werden.
Die durch den Gesetzentwurf vorgesehene Datenweitergabe an die
Sicherheitsbehörden ist ebenfalls unverhältnismäßig. Die im
Gesetzentwurf genannte Voraussetzung für die Datenweitergabe an Polizei,
Staatsanwaltschaften ebenso wie Nachrichtendienste soll nach den
Vorstellungen der Bundesregierung das Vorliegen einer Straftat von
erheblicher Bedeutung sein. Bei Straftaten, die mittels
Telekommunikation begangen wurden, ist überhaupt keine Schwelle
vorgesehen. Mit gerichtlicher Zustimmung dürfen Daten auch zu „sonstigen
Zwecken“ an Polizei oder Verfassungsschutzbehörden weitergegeben werden
zur Abwehr terroristischer Gefahren oder anderen Staatsschutzdelikten.
Dies öffnet einer Totalüberwachung tendenziell Tür und Tor und stellt
die Vertraulichkeit der gesamten Behördenkommunikation in Frage.
Weiterhin soll das BSI zur „Unterstützung“ der Polizei, des
Verfassungsschutzes und des BND tätig werden und hierfür
Informationstechnik ausforschen. Auch hier wird in völlig unbestimmter
Weise der Überwachung Tür und Tor geöffnet, insbesondere bei den
Nachrichtendiensten.
Weil auch „Hinweise“ aufgenommen wurden, ist der Anwendungsbereich der
Norm quasi uferlos, denn es kann damit auch jeder Rechner ins Visier
geraten, der mit einem aktuellen Virus o.ä. infiziert ist.
Besonders kritisch zu betrachten ist darüber hinaus die in dem
Gesetzentwurf weiterhin vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes
(TMG). Die Provider sollen die Möglichkeit erhalten, künftig nicht nur
Telekommunikationsverbindungsdaten zu speichern, sondern auch
Nutzungsdaten. Mithin dürfte künftig das Surfverhalten jedes Einzelnen
gespeichert und ausgewertet werden. Damit wird die
Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches übertroffen, da nicht mehr nur
das Ob der Telekommunikation erfasst wird, sondern auch das Wie und
Wozu. Bislang durften Nutzungsdaten nur zu Abrechnungszwecken der
jeweiligen Telemediendiensteanbieter gespeichert werden oder in dem
Maße, wie dies zur Erbringung eines bestimmten Dienstes erforderlich
war. Mit der Neuregelung rückt der „gläserne Bürger“ ein Stück weit näher.
Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass Erkenntnisse, die das BSI über
Sicherheitslücken herausfindet, nicht öffentlich gemacht werden müssen.
Dies erweckt den Anschein von Geheimniskrämerei und widerspricht
eklatant dem Sinn und Zweck des BSI, die Sicherheit der
Informationstechnik zu fördern, denn nur durch Öffentlichkeit können
Sicherheitslücken entschärft werden, insbesondere wenn die Hersteller
Kenntnis von Sicherheitslücken erlangen, die dann entsprechende Patches
herausgeben.
Das BSI-Gesetz wird in der vorgelegten Fassung von der
FDP-Bundestagsfraktion strikt abgelehnt. In den anstehenden Beratungen
im Bundestag wird die FDP darauf drängen, dass substanzielle Änderungen
erfolgen und die genannten Punkte gestrichen oder deutlich eingegrenzt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Waitz
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