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Sehr geehrter Herr Stemmer,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Februar 2009.
Der von Ihnen angesprochene "Bundestrojaner" ist ein Instrument der sogenannten Online-Durchsuchung - einer gezielten Maßnahme gegen einzelne hochprofessionelle Kriminelle.
Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den "heiligen Krieg" bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nachrichtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger aufschieben dürfen.
Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden. Neunundneunzig Prozent aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein, zumal eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen kann. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt.
Bei der Online-Durchsuchung handelt es sich um eine Überwachung "von außen". Eine Installation innerhalb der Wohnung ist nicht erforderlich und der Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung wird gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Cajus J. Caesar
Jörg schrieb:
Bei der Online-Durchsuchung handelt es sich um eine Überwachung "von außen". Eine Installation innerhalb der Wohnung ist nicht erforderlich und der Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung wird gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Cajus J. Caesar
Toll!
Also könnte ich mich auch mit einem Fernglas auf die andere Straßenseite stellen und in eine Wohnung schauen. Sozusagen "Überwachung von außen". Die Unverletzbarkeit der Wohnung bleibt ja gewahrt. Tssssssss.....
Gunnar schrieb:
Jörg schrieb:
Bei der Online-Durchsuchung handelt es sich um eine Überwachung "von außen". Eine Installation innerhalb der Wohnung ist nicht erforderlich und der Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung wird gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Cajus J. Caesar
Lieber Hr. Caesar,
na, wenn der Bundestrojaner, komplett "von außen" maßgeschneidert, installiert und überwacht werden kann, ist das ja ein tolles Ding. Insbesondere wenn das Opfer, als Terrorist ohnehin bereits "von Berufs wegen" mit einer ausreichenden Grundparanoia ausgestattet, seinen Netzzugang eben nicht sperrangelweit offenstehen läßt. In den meisten Fällen wird man die unverletzliche Wohnung wohl wenigstens einmal heimlich verletzten müssen. Aber das spielt ja in dem Fall dann eigentlich auch keine Rolle mehr. Ein Grundrecht mehr oder weniger...
Schöne Grüße...
Dieses "Schmierentheater" unterliegt den gleichen Voraussetzungen, dass man von einem Spaziergänger vor einen Hundehaufen gewarnt wird.
Statt aber den unbeachtet zu lassen, zieht man zur Kontrolle erst einen Finger durch den Haufen und leckt mal kurz daran, um dann sagen zu können: "Ein Glück, dass ich den nicht reingetreten bin!"
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